BMW Abo ÜBERSTELLUNG.
Damit die Fahrzeugrückgabe problemlos läuft haben wir hier genau definiert, wann es sich um Gebrauchsspuren handelt und wann um einen Versicherungsfall.
Bei Kündigung Ihres BMW Abos geben Sie Ihr Fahrzeug zum Kündigungstermin ab. Bei der Fahrzeugrückgabe wird das Auto gemeinsam sachgemäß auf Gebrauchsspuren geprüft und dokumentiert. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Schäden und Gebrauchsspuren. In Ordnung sind gewöhnliche Gebrauchsspuren, die im Rahmen der üblichen Nutzung und der Kilometerlaufleistung auftreten. Ausgeschlossen sind Spuren oder Schäden, die z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch oder überdurchschnittliche Beanspruchung entstanden sind.
Weist das Fahrzeug Mängel oder Schäden auf, die nicht auf normale Alterung oder vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind, oder entspricht das Fahrzeug nicht den Vorschriften des Kraftfahr- und Straßenverkehrsrechts, haftet der Abonnent ViveLaCar gegenüber. Das sind individuelle Schäden, die über den normalen Gebrauch und auch über die Festlegungen der Bewertungsklasse 2 lt. ÖNORM V5080 hinausreichen. Keine Ausgleichspflicht besteht für vertragsgemäße Gebrauchsspuren, die für Alter und Kilometerleistung angemessen sind sowie für Zustände, die belegbar durch das Übergabeprotokoll bereits bei Übergabe an den Abonnenten vorhanden waren; gemeint sind sogenannte Vorschäden. (6.4 in den AGB)
Hier unsere Richtlinien:
LACKIERUNG.
- Leichte Oberflächenkratzer (polierbar), z.B. im Bereich der Türgriffe.
- Typische Lackmerkmale durch Waschanlagenbenutzung
- Leichte Steinschläge (nicht bis Grundierung durchgehend), max. 3 Stück an der Fahrerfront.
- Nicht polierbare Kratzer, Verschrammungen mit starkem Lackabrieb.
- Schäden, die eine Lackierung erforderlich machen.
- Stärkere Steinschläge bis auf die Grundierung.
- Auffällige Farbunterschiede, z.B. durch unfachmännische Raparaturlackierungen oder Beklebungen.
KAROSSERIE.
- Dellen/Beulen > 2 cm Durchmesser, die den Gesamteindruck des Fahrzeugs beeinträchtigen.
- Nicht behobene Unfallschäden, Hagelschäden.
VERGLASUNG & BELEUCHTUNG.
- Schäden, die die Verkehrssicherheit bzw. Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) nicht beeinträchtigen.
- Schäden, typischerweise Steinschläge, Risse, Kratzer, die die Verkehrssicherheit bzw. Erteilung der Prüfplakette (HU § 29 StVZO) beeinträchtigen.
STOSSFÄNGER.
- Leichter Gummiabrieb auf oder an unlackierten Stoßfängern und Zierleisten, der keine sichtbaren und bleibenden Verformungen zur Folge hatte.
- Leichter Lackabrieb, aber nicht bis in den Grundstoffbereich eindringend.
Das sollte bei der Rückgabe alles im Fahrzeug sein.
Prüfen Sie bitte anhand der Checkliste vor der Rückgabe des Autos, ob Sie und Ihre Lieben alle Unterlagen und das im Lieferumfang enthaltene Zubehör im Auto gelassen haben.
- Serviceheft, Bordbuch, Bedienungsanleitung
- Zulassungsbescheinigung, Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein)
- Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste
- Reserverad (falls vorhanden) bzw. Reparaturkit
- Navigations-CD/ -DVD und SD-Card
- Bescheinigung über Haupt- und Abgasuntersuchung
- Ausgebaute Sitze und Sitzbänke
- Fahrzeugzubehör gemäß Lieferung
- Schlüssel
- Bordwerkzeug
- Gepäckraumabdeckung und Gepäckraumtrennnetz
- Sonstige elektronische Datenträger
- Anbaubescheinigung (ABE)
LASSEN SIE KEINE PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDE IM FAHRZEUG!